|Leyendecker GmbH
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leyendecker GmbH
§ 1 GELTUNGSBEREICH
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
§ 3 LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGGEBERPFLICHTEN UND UNTERLAGEN
§ 4 PREISE UND ZAHLUNG
§ 5 GEWÄHRLEISTUNG
§ 6 ARBEITSZEITEN UND ZUSÄTZLICHE VERGÜTUNG
§ 7 REISEKOSTEN/ UNTERKUNFT
§ 8 KÜNDIGUNG/ HÖHERE GEWALT
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber, ist LLeyendecker berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
LLeyendecker muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner infolge der Kündigung frei gewordenen Kapazitäten erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass LLeyendecker danach 15 vom Hundert der über die bereits erfolgten Aufwendungen und erbrachten Leistungen hinausgehenden Vergütung zustehen.
Diese Regelung gilt auch im Fall der höheren Gewalt einschließlich der coronabedingten Absage von Veranstaltungen.
§ 9 HAFTUNG
soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
§ 10 KINETIKDIENSTLEISTUNGEN
Entscheidet der Operator während einer vorgesehenen Bewegung, dass die Anlage gestoppt oder anders bewegt / betrieben werden sollte, um eine Gefährdung von Menschen oder Sachen von erheblichem Wert auszuschließen, können hieraus keinerlei Ansprüche gegenüber LLeyendecker hergeleitet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn nachweislich keine Gefährdung vorgelegen hat und dies für den Operator erkennbar gewesen wäre. Die Bewertung der in der konkreten Situation getroffenen Entscheidung des Operators erfolgt unter der Prämisse, dass Gefährdungen von Leib und Leben in jedem Fall und unter allen Umständen zu vermeiden sind.
§ 11 NEBENABSPRACHEN/ SCHRIFTFORM
§ 12 GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT